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Beratungsbesuche § 37.3 SGB XI

Pflichtbesuche für Pflegegeldempfänger: Wir beraten und dokumentieren gemäß § 37.3 SGB XI – kostenfrei und unkompliziert.

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Wer Pflegegeld von der Pflegekasse erhält, muss in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Pflege Gambers GmbH führt diese Besuche professionell und ohne bürokratischen Aufwand durch.

Häufigkeit der Beratungsbesuche

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle 6 Monate)
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)

Was passiert beim Beratungsbesuch?

  • Überprüfung der häuslichen Pflegesituation
  • Beratung zu Hilfsmitteln und Leistungsansprüchen
  • Dokumentation für die Pflegekasse
  • Verbesserungsvorschläge für die Pflegesituation

Der Beratungsbesuch ist kostenlos für Sie – er wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Terminvereinbarung: 021732004790.